Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder2022-12-15T16:34:43+01:00

Rauchwarnmelder erkennen einen Brand schon im Entstehen und warnen Sie rechtzeitig. Dies bedeutet den entscheidenden Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen sowie Vermögenswerte zu erhalten.

Wir bieten Ihnen die Installation und Inbetriebnahme von Rauchwarnmeldern gemäß DIN 14676 in den vorgeschriebenen Räumen nach der jeweilig geltenden Landesbauordnung des Bundeslandes. Es wird jedoch empfohlen, alle Zimmer einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Bei Neu- und Umbauten ist die Installation von Rauchwarnmeldern in allen Bundesländern bereits Pflicht. Bei Bestandsbauten existiert nur für das Bundesland Sachsen noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023. Gemäß DIN 14676-2 darf seit dem 18.12.2018 nur noch zertifiziert geschultes Fachpersonal die Installation, Inbetriebnahme und Überprüfung von Rauchwarnmeldern vornehmen.

Wir übernehmen für Sie die Überprüfung gemäß DIN 14676:

  • der Raucheindringöffnungen auf Verschmutzung (z. B. Flusen oder Staub)

  • auf mechanische Beschädigung und räumliche Umnutzung

  • der akustischen und optischen Warneinheit durch Auslösen eines Testalarms

Diesen Rauchwarnmelderservice dokumentieren wir im Rahmen der jährlich vorgeschriebenen Funktionsüberprüfung. Schließen Sie dafür mit uns einfach einen Servicevertrag ab.

Wenn fernüberprüfbare Rauchwarnmelder im ganzen Objekt installiert wurden, erfolgt die Funktionsüberprüfung gemäß DIN 14676 ohne Betreten der Wohnung, wodurch die Nutzer nicht anwesend sein müssen.

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