Untersuchungspflicht

Inhaber/Betreiber von Trinkwassererwärmungsanlagen, die als Großanlage gelten, müssen seit 2012 eine Legionellenuntersuchung durchführen lassen. Ihre Anlage ist davon betroffen, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  1. mehr als 400 Liter Speicherinhalt oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Speicherausgang und der entferntesten Entnahmestelle
  2. Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit
  3. Existenz von aerosolbildenden Anlagen, wo Wasserdampf entstehen kann (z. B. Duschen)

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien. Sie rufen die berüchtigte „Legionärskrankheit“ hervor – eine schwere Form von Lungenentzündung, woran in Deutschland jedes Jahr etwa 30.000 Menschen erkranken. Wer sich der Untersuchungspflicht entzieht, dem drohen bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit erhebliche Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

EXTERN bietet seinen Kunden eine Komplettlösung

  • mit erstmaliger Begehung

  • Dokumentation der Liegenschaften

  • Herstellung der Probenentnahmestellen

Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Wasserprobenentnahme und qualifizierte Auswertung durch ein autorisiertes Labor als Komplettleistung angeboten. Die Auswertung erfolgt in einem durch die Gesundheitsämter der jeweiligen Bundesländer zugelassenen Laboratorium. Im Anschluss erhalten Sie ein detailliertes Prüfprotokoll. Ein Prüfergebnis mit Überschreitung der Grenzwerte wird vom Laboratorium direkt an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Diese Untersuchung muss in der Regel alle drei Jahre wiederholt werden.