Willkommen bei der EXTERN Messdienst GmbH
Vertrauen Sie auf mehr als 30 Jahre
Kompetenz und Erfahrung
Die EXTERN Messdienst GmbH aus Weida/Thüringen ist als mittelständischer Mess- und Abrechnungsdienstleister mit Geschäftsstellen und Partnern in ganz Mitteldeutschland, Berlin und Rostock vertreten. Durch unsere dezentrale Präsenz in Ihrer Nähe können Ihre individuellen Kundenwünsche besser erfüllt und die Besonderheiten in den Liegenschaften schnell und optimal berücksichtigt werden.
Wir arbeiten fast ausschließlich mit eigenem, ständig geschulten Fachpersonal. Somit sind wir intensiv vorbereitet, um für Sie als zuverlässiger Partner zu agieren. Meistern Sie zusammen mit uns die Anforderungen der Digitalisierung, die novellierte Heizkostenverordnung und alle weiteren Aufgaben der Zukunft!
Energiepreisbremse
Die Bundesregierung hat mit milliardenschweren Entlastungspaketen auf die Energiekrise reagiert. Die sogenannte „Energiepreisbremse“ besteht aus dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG). Diese Gesetze gelten jeweils ab 01.01.2023 bis 31.12.2023. Eine mögliche Verlängerung bis April 2024 wird in den Gesetzen bereits in Aussicht gestellt.
Auswirkungen auf die Heiz- und Hausnebenkostenabrechnungen sind zu beachten. Die Entlastungsbeträge gemäß EWPBG und StromPBG müssen in der Abrechnung berücksichtigt werden, sobald mindestens ein Monat im Abrechnungszeitraum in das genannte Zeitfenster fällt.
Der Entlastungsbetrag gemäß EWPBG kann nur in der Heizkostenabrechnung / der Entlastungsbetrag gemäß StromPBG kann nur in der Hausnebenkostenabrechnung gutgeschrieben werden.
Der Energieversorger ist verpflichtet, die angefallenen Gesamtkosten für Erdgas bzw. Wärme sowie Strom in der Rechnung auszuweisen. Liegt der Preis über den gedeckelten Preisen – Erdgas 12 Cent pro kWh, Fernwärme 9,5 Cent pro kWh, Strom 40 Cent pro kWh – ist der Energieversorger verpflichtet, den entstehenden Entlastungsbetrag anzugeben.
Für eine korrekte und rechtskonforme Abrechnung sind die Entlastungsbeträge gemäß EWPBG und/oder StromPBG dem Messdienst mitzuteilen.
Wir möchten Ihnen als Hausverwalter, Eigentümer, Bauträger und Installationsfachbetrieb unsere Leistungen präsentieren:
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