Zu den Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage, einschließlich der Abgasanlage, gehören gemäß § 7 Abs. 2 HeizkostenV die

  • Kosten der verbrauchten Brennstoffe und Ihre Lieferung,
  • Kosten des Betriebsstromes,
  • Kosten der Bedienung,
  • Kosten der Überwachung und Pflege der Anlage,
  • Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
    einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft,
  • Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes,
  • Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
  • Kosten der Anmietung oder anderer Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung,
  • Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung,
  • Kosten der Berechnung, Aufteilung und Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a.