Heizkostenverteiler sind für die Erfassung des Wärmeverbrauchs in Verbindung mit Heizkörpern im Einsatz. Jeder Heizkörper, der abgerechnet werden soll, wird mit einem Heizkostenverteiler versehen. Dieser erfasst entsprechend seines Erfassungsprinzips eine Maßzahl für die Wärmemenge, die der Heizkörper bei Betrieb abgibt. Heizkostenverteiler stellen auf Grund Ihrer problemlosen Montierbarkeit die häufigste Ausstattungsvariante dar.

Der elektronische Heizkostenverteiler unterliegt einer europaweit gültigen Norm (DIN EN 834), die Einsatzbedingungen und Zählbeginn dieser Fabrikate festlegt. Elektronische Heizkostenverteiler messen charakteristische Temperaturwerte mittels thermoresistiver Sensoren (z. B. NTC-Sensoren). Die thermoresistiven Sensoren ermitteln die Heizkörpertemperatur als auch die Raumtemperatur. Die Differenz zwischen der mittleren Heizkörpertemperatur und der umgebenden Raumlufttemperatur (Übertemperatur) kann so messtechnisch ermittelt werden. Die Zeitdauer der Übertemperatur liefert das Maß für die abgegebene Wärmemenge. Zur Erfassung auch bereits geringer Wärmeabgaben wird der Schwellenwert, an dem die Geräte zu zählen beginnen, möglichst niedrig gelegt.

Bei Heizkörpertemperaturen zwischen ca. 27 °C und ca. 31 °C kann der Heizkostenverteiler einen bereits geringen Anzeigefortschritt entwickeln. Die niedrige Einschaltschwelle bedingt aber auch, dass es an heißen Sommertagen zu einem Anzeigefortschritt kommen kann, dem jedoch kein Verbrauch gegenüber steht. Der Effekt stellt keinen Mangel des nach DIN EN 834 geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen elektronischen Heizkostenverteilers dar. Einfühlergeräte messen die Oberflächentemperatur der Heizfläche des Heizkörpers am Montageort des Gerätes und setzen die Raumtemperatur fest mit 20 °C an. Zweifühlermessgeräte nehmen in der Regel zusätzlich zur Oberflächentemperatur auch den Wert der Raumluft auf, um den tatsächlichen Wert der Übertemperatur zu ermitteln. Der Raumtemperatursensor befindet sich meist an der dem Heizkörper abgewandten Seite im Innern der elektronischen Heizkostenverteiler. Denkbar und in Ausnahmefällen zwingend ist die Montage des Raumluftsensors in geeigneter Entfernung vom Heizkörper als sog. Fernfühler. Der reine Ablesewert eines elektronischen Heizkostenverteilers stellt lediglich einen Näherungswert der zeitlichen Dauer der gemessenen Temperaturdifferenz, d. h. der Übertemperatur dar. Für die Bewertung der Anzeigedaten müssen die Kenndaten des Heizkörpers herangezogen werden, d.h. auch hierbei muss der Verbrauchswert durch weitere Berechnung ermittelt werden. Je nach gewähltem Betriebsregime kann der sogenannte Faktor im Gerät gespeichert und von diesem zur Umrechnung in Verbrauchswerte verwendet werden.